Ihr Natursteinimporteur
Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kleingedrucktes Ihres Natursteinimporteurs

Download


 

PRÄAMBEL

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern. Sie sind Bestandteil jeden Vertrages.

Unsere Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausführung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Diese gelten zugleich für alle Folgegeschäfte, auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird.

Maßgeblich ist die jeweils die zum jeweiligen Vertragsschluss gültige Fassung.

Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von uns. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

§1 VERTRAG

Unsere Angebote im Auftrag des Lieferanten erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Rechenfehler bleiben vorbehalten.

Nach Auftragserteilung durch den Kunden kommt ein entsprechender Vertrag erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zu Stande. Diese ist ausschließlich für den Vertragsinhalt maßgebend.

Wir treten lediglich als Vermittler auf; Vertragspartner ist der in der Auftragsbestätigung genannte Verkäufer.

Soweit der Kunde eine Auftragsbestätigung schriftlich bestätigen, eine Anzahlung leisten oder weitere Unterlagen vorlegen muss, gilt der Auftrag - sofern nicht anderweitig geregelt - erst mit Erfüllung aller Voraussetzungen als zu Stande gekommen.

Uns zur Produktion übergebene Hilfsmittel (Unterlagen, Bilder, Muster, Schablonen, Zeichnungen, usw.) gehen in unser Eigentum über und können im Regelfall nicht zurückgegeben werden.

Nachträgliche Änderungen des Auftrages sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich von uns bestätigt.

 

§ 2 PREISE

Unsere kalkulierten Preise verstehen sich sofern nicht anders angegeben frei Spedition zuzüglich der zum Termin der Leistungserfüllung jeweils gültigen Mehrwertsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer. Sie basieren auf Einkaufs- und Frachtpreise wie auch Wechselkursraten zum Zeitpunkt des Angebots.

Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss aus den genannten Gründen bleibt vorbehalten. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde beim sog. „Containergeschäft“ (d.h. bei Bestellung voller Container ausgeladen oder unausgeladen) damit einverstanden, dass Preise angepasst werden können, sofern die Preisänderung zwischen Angebots- und Verschiffungsdatum aus den genannten Gründen mehr als drei Prozent des vereinbarten Preises beträgt.

Frachten vom Lager zum Kunde („frei Haus“) müssen gesondert ausgewiesen sein. Dabei beinhalten diese im Regelfall die Anlieferung per LKW/Sattelzug. Zusatzleistungen wie Entladung, Kranfahrzeug, etc. gelten nur als vereinbart, wenn dies separat aufgeführt wird.

Sämtliche Preise sind ohne Rücknahme der Einwegverpackung kalkuliert. Sollte eine Rücknahme und Entsorgung notwendig sein, so erfolgt die Berechnung hierfür nach Auslage.

 

§ 3 LIEFERUNGEN

Von uns angegebene Lieferzeiten und Liefertermine sind unverbindlich.

Die Ware muss an dem von uns genannten Termin abgenommen werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort angefahren werden kann. Ist die Zufahrt behindert, so hat die Entladung an der Stelle zu erfolgen, bis zu der das Fahrzeug ohne fremde Hilfe ungehindert gelangen und wieder wegfahren kann.

Ist eine Entladung gebucht, so erfolgt eine Lieferung bis an den Gehwegrand mittels Hebebühne und Hubwagen. Die Entladung ist nur auf ebenem Untergrund und befestigter Straße (geteert, betoniert, gepflastert) möglich. Der Kunde hat weiterhin eine zweite, kräftige Person als Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Unvorhersehbare Betriebsstörungen, Betriebsstilllegung, Schwierigkeiten bei den Arbeiten oder beim Transport durch Witterung oder andere Einflüsse, höhere Gewalt und Störungen durch hoheitliche Entscheidungen in den Herkunfts- und/oder Transitländern berechtigen uns zum Aufschieben oder zur Aufhebung der Lieferverpflichtung.

Sofern eine Belieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit durch eine von uns zu vertretende Tatsache nicht erfolgt ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfristsetzung mindestens der halben vereinbarten Lieferzeit entsprechend, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist. Teillieferungen sind zulässig.

Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aber Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger Unmöglichkeit der Lieferung sind, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Insbesondere haftet der Vermittler nicht für Störungen gleich welcher Art.

Bei vereinbarter Warenabholung durch den Kunden gilt die Belieferung mit Bereitstellung der Ware als erfolgt. Ist die Anlieferung Bestandteil des Vertrages, gilt die Lieferung mit dem ersten Anlieferversuch erfolgt, spätestens jedoch nach zwei Wochen nach der Bereitstellungsanzeige durch uns, falls der Kunde die Ware nicht umgehend abruft.

Gefahrenübergang erfolgt mit Lieferung wie angegeben.

 

§ 4 ZAHLUNGEN

Rechnungen sind soweit nicht anders vereinbart sofort nach Rechnungsstellung rein netto in Euro oder in einer zuvor vereinbarten Währung fällig.

Die Zahlung hat unbar auf das angegebene Bankkonto zu erfolgen, Bargeld, Wechsel, Schecks und andere Zahlungsmittel werden von uns nicht akzeptiert.

Aufrechnungen von Gegenforderungen, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sind nicht zulässig.

In Abweichung der Bestimmungen der §§ 366, 367 BGB und etwaiger Anweisungen des Kunden sind wir berechtigt zu bestimmen, welche Forderungen durch die jeweilige Zahlung des Kunden erfüllt wird.

Zahlungsfristen sind einzuhalten. Bei Überschreitung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Mit Verzugsbeginn sind wir unter dem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über den Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt für alle gegenüber uns bestehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen bzw. noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen.

Wir behalten uns außerdem vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit wir von unserer Kreditversicherung keine ausreichende Deckung erhalten. Zum Zwecke der Prüfung übermitteln wir einmalig kundenbezogene Daten an unseren Versicherer.

Im Übrigen können Zahlungsbedingungen nachträglich angepasst werden, soweit bestimmte Umstände hierzu geboten sind.

 

§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Kunden bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers.

Der Kunde ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die Vorbehaltsware zu verfügen und sie insbesondere weiter zu veräußern, soweit und solange die Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben und der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Zu anderweitigen Verfügungen, insbesondere Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt.

Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Kunde verpflichtet, diese unter Beifügung von Belegen mitzuteilen und den Dritten bzw. den Vollstreckungsbeamten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde haftet für alle hieraus entstehenden Kosten.

Übersteigt der Wert der für den Kunden bestehenden Sicherheiten die Forderungen aller laufenden Verträge um insgesamt mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe der Sicherung nach seiner Wahl verpflichtet.

 

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG

Namensgebung: Die von uns verwendeten Bezeichnungen für unseren Naturstein wurden frei gewählt, so dass es sich bei dem von uns angebotenen Material nicht zwangsläufig um das gleiche handeln muss wie ein gegebenenfalls von einem anderen Verkäufer unter gleicher oder ähnlicher Bezeichnung geführten Stein.

Muster und Materialbeschaffenheit: Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines, Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften stellen keinen Mangel dar.

Maßabweichungen: Für Maßabweichungen gilt die zurzeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistung – Naturwerksteinarbeiten – DIN 18332.

Bruch in handelsüblichen Grenzen gibt zu Beanstandungen keinen Anlass.

Die Ware ist vom Kunden nach Erhalt der Ware oder, falls der Kunde die Ware abholt, unverzüglich auf Materialmängel und Transportschäden zu überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich, jedoch binnen einer Woche nach erfolgter Lieferung, zu erheben. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen.

Der Kunde hat zur Überprüfung der Mängelrüge einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Erweist sich die Mängelrüge als gerechtfertigt, haften wir für die Mängel unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt:

Nach unserer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Lieferung der Waren gleicher Art und Güte. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt die gleiche Lieferzeit wie für die eigentliche Lieferung vereinbart.

Sollten weder Nachbesserungen noch Ersatzlieferung möglich sein, behalten wir uns das Recht auf Wandlung und Rückzahlung des Kaufpreises vor. Eine Unmöglichkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Kosten der Nachbesserung oder Nachlieferung den Warenwert der beanstandeten Materialien übersteigen.

Preisnachlässe bei Rohmaterial können nur für den nicht verwertbaren Materialanteil gewährt werden. Darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Eine Haftung für Schäden jeglicher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere sind Bindemittel, Mörtel, Klebstoffe, Ausfugmasse, Reinigungsmittel und Imprägnierung auf den Anwendungsbereich und die Art des verwendeten Natursteins abzustimmen.

Bitte informieren Sie sich vorher über bestimmte Eigenschaften (z.B. Frost- und Tausalzbeständigkeit) unserer Natursteine. Bestimmte Eigenschaften gelten von uns nur als zugesichert, wenn wir dies bestätigt haben.

Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen soweit nicht eine anderweitige Absprache getroffen wurde.

 

§ 7 ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich unser Firmensitz. Entgegenstehende Klauseln gelten als nicht vereinbart.

 

§ 8 TEILUNWIRKSAMKEIT

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.

Die in den einzelnen Paragraphen vorangestellten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.